Freitag, 1. Juli 2016

sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche: "Wo es geboten ist: Namen nennen!"



Wer präzise aufarbeitet, sollte erklären können, wer wo wie warum handelte oder eben nicht. Die Betroffenen haben ein Recht darauf, dass sie mit der Vergangenheit nicht allein im Nebel stehen gelassen werden. Auf der Suche nach der Wahrheit stellt sich eine ganz einfache Frage: Was ist wichtiger: Täterschutz oder Opferschutz?

Wo es geboten ist: Namen nennen!

Es liegt es an mutigen Betroffenen die Wahrheit ans Licht zu bringen. Eine anonyme Online-Umfrage des Mannheimer Zentralinstituts für seelische Gesundheit soll dabei helfen. Bislang ist nicht vorgesehen, dass die Forscher bei erwiesenen Fällen sexualisierter Gewalt oder bei Vertuschung auch konkrete Täternamen nennen. Die Forscher begründen dies mit eigenen Ethikrichtlinien. Im Sinne der viel beschworenen Transparenz und Glaubwürdigkeit sollte hier aber unbedingt gehandelt, sprich Namen genannt werden.

Es ist vollkommen klar, dass es hierbei nicht um die Verbreitung halbgarer Gerüchte gehen kann. Dort aber wo womöglich Kardinäle, Bischöfe oder Generalvikare Täter nachweislich geschützt, Übergriffe vertuscht und eine umfassende Aufarbeitung behindert haben, da gibt es ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit, eventuelle Widersprüche zwischen Amt, offiziellen Verkündigungen und Taten zu erfahren. In diesen begründeten Fällen können sich kirchliche Vorgesetzte nicht auf das Persönlichkeitsrecht und damit auf die Privatsphäre beziehen. Denn ihre Entscheidungen trafen sie oder ihre Vorgänger unzweifelhaft in einem berufsbezogenen Kontext.