Samstag, 25. Juni 2016

Bistum Trier: Freisen - Pfarrgemeinderat wünscht Aufklärung

Kirchenstreit in Freisen: Pfarrgemeinderat wünscht Aufklärung

„Mit Sorge“ beobachten die Mitglieder des Pfarrgemeinderates Grügelborn die Situation in der Pfarreiengemeinschaft Freisen-Oberkirchen. Nach wie vor sei nicht klar, warum das Bistum Trier dem ehemaligen Freisener Pastor Zelebrationsverbot erteilt hat, er also keine Messen mehr halten darf. In einem der SZ-Redaktion vorliegenden Brief an den Trierer Bischof Stephan Ackermann fordern sie vor allem eines: Aufklärung.

Die Aufarbeitung des Falls werde zum Teil erst nach Abschluss des Voruntersuchungsverfahrens des Bistums möglich sein – „Schritt für Schritt“, heißt es in dem Antwortschreiben. Gleichzeitig betont Stinner, dass der Bischof selbst und nicht Schmitt das Verfahren eröffnet hat. Er verweist dabei auf die Pressemitteilung vom 23. Mai: „Bischof Dr. Stephan Ackermann hat gegen einen Pfarrer im Ruhestand ein kirchliches Voruntersuchungsverfahren gemäß den seit 2013 geltenden Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger […] eingeleitet.“ 

Auch sei in einer Sitzung mit den Räten der Pfarrgemeinde Freisen im April 2015 (!)  klar dargelegt worden, dass der Pastor in den Ruhestand versetzt worden sei, weil er „wiederholt den Anordnungen seines Vorgesetzten vor Ort sowie des Bischofs nicht Folge geleistet hat“.

Wenn ein Kirchenstreit einen Ort, gar eine ganze Pfarreiengemeinschaft dermaßen spaltet, muss das Bistum schleunigst vor Ort für Klarheit sorgen. Ein lapidares Schreiben mit der Kernaussage, die Kirche habe ausreichend informiert, reicht nicht. Der Bischof sollte bei solcher Brisanz Größe zeigen und versuchen, seine Kirchengemeinde zu einen. Und dem verantwortlichen Seelsorger in der Pfarreiengemeinschaft den Rücken stärken. Das Dorffest an diesem Wochenende wäre eine gute Gelegenheit gewesen.

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