Montag, 23. Mai 2016

Bistum Trier: 10 (!) Jahre nach Einstellung des Verfahrens - "Aktenstudium" ergibt Anfangsverdacht des Missbrauchs

Informationen aus Akten der Staatsanwaltschaft von 2006 haben das Bistum Trier veranlasst, gegen den Freisener Ex-Pfarrer ein Voruntersuchungsverfahren wegen Missbrauchs einzuleiten. Die Unterlagen liegen laut Bistum diesem erst seit dem 6. Mai vor.

Zum Zeitpunkt der Anzeige bei den staatlichen Ermittlungsbehörden 2006 waren die Taten nach staatlichem Recht verjährt. Daher sei das Verfahren eingestellt worden. Hierüber sei das Bistum seinerzeit ohne weitere Hintergründe informiert worden. Weitergehende eigenständige Untersuchungen von kirchlicher Seite seien zum damaligen Zeitpunkt nicht veranlasst worden: „Hier hat man sicher aus den Erfahrungen gelernt“, hieß es wörtlich in der Pressemitteilung.

Was Urlaubsfahrten des Geistlichen mit Jugendlichen betreffe, habe es von deren Seite oder ihren Familien keine Beschwerden gegeben. Im Gegenteil habe diese Praxis bei vielen als Teil der Jugendarbeit in hohem Ansehen gestanden. Dennoch habe das Bistum, nachdem es 2014 davon erfahren habe, diese unverzüglich untersagt, entsprechend den geltenden Präventionsrichtlinien. Weiter hieß es: „Da sich der Pfarrer offenbar nicht exakt an diese Anweisung gehalten hat, war dies auch ein Grund für die Beurlaubung vom Amt des Kooperators in Freisen im April 2015.“


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