Dienstag, 1. Dezember 2015

Bistum Hildesheim: Bistum wehrt sich - Pater war auch in Göttingen

Nie eine Strafanzeige
Peter R. war von 1972 bis 1981 an dem Berliner Jesuiten-Gymnasium als Religionslehrer tätig gewesen. 1982 wurde er in die Jesuiten-Niederlassung Göttingen als Jugendseelsorger versetzt, wo er sieben Jahre arbeitete. Das Bistum Hildesheim soll bei seiner Einstellung nichts von den Missbrauchsvorwürfen gewusst haben. 1986 soll ein früherer Schüler des Berliner Jesuitenkollegs Peter R. in Göttingen aufgesucht und mit einem Schraubenzieher angegriffen haben. Als eine Sekretärin deswegen die Polizei rufen wollte, soll der Pater dies abgelehnt haben. Nach Angaben aus Kirchenkreisen soll Peter R. den Vorfall damit erklärt haben, dass der Besucher Geld von ihm gewollt habe. Vermutlich habe der Angriff jedoch einen ganz anderen Hintergrund gehabt. Der frühere Schüler sei vermutlich ein Missbrauchsopfer gewesen. Er soll sich später das Leben genommen haben.

Übergriffe in Göttingen?

Nachdem es auch in Göttingen Hinweise auf sexuelle Übergriffe gab, wurde der Pater 1989 nach Hildesheim versetzt. Dort soll es dann zu weiteren Vorfällen gekommen sein. 1993 informierte eine Mutter den damaligen Bischof Homeyer darüber, dass Peter R. ihre 14-jährige Tochter unsittlich berührt habe. Daraufhin wurde ihm die Jugendarbeit verboten, weitere Konsequenzen – etwa eine Strafanzeige – gab es nicht. 1997 wurde er nach neuen Vorwürfen ins Dekanat Wolfsburg versetzt, später nach Berlin und Hannover. 2003 wurde er aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt.

Fazit: In all den Jahren wurde nie Strafanzeige gegen den Pater erstattet. Vier Jahre nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals verurteilte das Kirchengericht des Erzbistums Berlin Peter R. wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Geldstrafe von 4000 Euro.