Donnerstag, 3. Dezember 2015

Bistum Mainz / Pfungstadt: Sexueller Missbrauch in katholischem Kindergarten: Sechs Mädchen betroffen

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Anklage im Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern in einer katholischen Kindertagesstätte im südhessischen Pfungstadt erhoben.

Der beschuldigte Mann werde wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch in neun Fällen und des Besitzes kinderpornographischer Schriften vor dem Amtsgericht Darmstadt angeklagt, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Der im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in der Kindertagesstätte Beschäftigte habe sechs Mädchen im Alter von vier bis sieben Jahren beim Umziehen im Genitalbereich berührt, wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor. Darüber hinaus soll er kinderpornographische Bilddateien auf seinem Computer gespeichert haben.

Der Mann sei von Mitarbeitern der Kindertageseinrichtung in einem Wirtschaftsraum der Kita aufgefunden worden, nachdem er die Kinder belästigte, hatte das Bistum Mainz im August mitgeteilt. Als die Pfarrei St. Antonius als Trägerin dem Bistum am 30. Juli den Fall gemeldet habe, seien sofort die Ermittlungsbehörden und das zuständige Jugendamt eingeschaltet worden. Der mutmaßliche Täter sei fristlos entlassen worden. Das Bistum bedauerte den Vorfall und sagte den betroffenen Kindern und ihren Eltern Unterstützung zu.

In der betroffenen Kita sei die Präventionsverordnung des Bistums und das Schutzkonzept für Kindertageseinrichtungen umgesetzt worden, hieß es weiter. Entsprechend habe der Bufdi ein einwandfreies Führungszeugnis und ein ärztliches Attest vorgelegt, das seine Einsatzfähigkeit in der Kita bescheinigte. dpa

Quelle: main-echo.de

Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs: Anklage gegen Kindergarten-Mitarbeiter (n-tv)


direkt zur Presseerklärung des Bistums Mainz: Vorgänge in der katholischen Kindertagesstätte in Pfungstadt (11.08.2015) "Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand besteht der Verdacht niederschwelliger Missbrauchshandlungen. Das bedeutet, dass sich die Handlungen, die dem Bufdi vorgeworfen werden, am unteren Rand der Strafbarkeit befinden."