Mittwoch, 11. November 2015

Bistum Hildesheim: "Es gilt die Unschuldsvermutung" - Bürgermeister Pichler bewertet den Fall aus Sicht des Strafverteidigers

Nach den schweren Missbrauchs-Vorwürfen gegen Bischof Heinrich Maria Janssen stellt sich die Frage, ob das Folgen für seine Ehrenbürgerschaft hat. Bürgermeister Pichler bewertet den Fall aus Sicht des Strafverteidigers.

Die Vorwürfe gegen den Bischof, der einen Jungen missbraucht haben soll, haben in Kevelaer für viel Gesprächsstoff gesorgt. Schließlich war er hier von 1949 bis 1957 tätig. Er erhielt für seine Verdienste die Ehrenbürgerschaft. Auch eine Straße ist nach ihm benannt. Bürgermeister Dr. Dominik Pichler hat Position zu dem Fall bezogen und bewertet ihn vor allem aus seiner Sicht als ehemaliger Strafverteidiger: "Gegenüber Heinrich Maria Janssen werden Vorwürfe erhoben über 50 Jahre nach den angeblichen Übergriffen, und der, der beschuldigt wird, kann nichts mehr dazu sagen, weil er seit vielen Jahren tot ist. 

Wenn ich die Pressemitteilung des Bistums richtig verstehe, dann wurde die Geschichte als plausibel bewertet und daraufhin eine Entschädigungssumme gezahlt. Das bedeutet aber nicht, dass es sich auch so zugetragen hat", so Pichler. Er wisse aus seiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger, dass es immer wieder, gerade bei lange zurückliegenden Fällen, nach erfolgter Anklage zu Freisprüchen vor Gericht gekommen sei, und dies hätte stets auch gute Gründe gehabt. "Im vorliegenden Fall ist vieles weitgehend unbekannt. Ist der Anspruchsteller von einer entsprechend geschulten und in Sexualstrafsachen erfahrenen Person auch kritisch befragt worden? Basieren die Vorwürfe ausschließlich auf der Aussage des Zeugen, oder gibt es noch weitere Beweise oder Indizien? Wer hat die geschilderten Übergriffe als plausibel eingestuft und auf welcher Grundlage? Wie großzügig werden Entschädigungszahlungen gewährt, wenn sich die Dinge nicht mehr aufklären lassen?", fragt der Bürgermeister.