Freitag, 27. Februar 2015

Kloster Ettal: "Wenn die Täter die Taten bestritten, sei dies stets gleichbedeutend mit dem Vorwurf der Lüge an die Adresse der Opfer."

Der Münchner Rechtsanwalt Thomas Pfister sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), ein großes Problem bei Sexualstrafverfahren sei die Unehrlichkeit der Täter. Wenn sie die Taten bestritten, sei dies stets gleichbedeutend mit dem Vorwurf der Lüge an die Adresse der Opfer. Ein ehrlich gemeintes Geständnis müsse eigentlich zum Prozessauftakt abgelegt werden. "Sonst liegt der Verdacht nahe, dass es nur taktisch motiviert ist, um einer Haftstrafe ohne Bewährung zu entgehen", sagte der Strafverteidiger.

Der Verein Ettaler Missbrauchs- und Misshandlungsopfer hält die vom Landgericht München II dem geständigen Pater G. zugesagte Bewährungsstrafe für problematisch. Aus Sicht von Missbrauchsopfern sei es keine Strafe, "wenn jemand nicht einmal eine Woche ins Gefängnis muss", sagte der Vereinsvorsitzende Robert Köhler.