Sonntag, 16. Februar 2014

Bistum Trier verhängt einjährige "Amtspause" wegen Missbrauchs

Koblenz/Trier - Selbst die Kirche wirft nun einem Pfarrer im Ruhestand "sexuelle Übergriffigkeit und Grenzverletzung" gegenüber einem Minderjährigen vor - schwere Konsequenzen erwarten den Mann trotzdem nicht. Der Mann, der in Koblenz und im Kreis Altenkirchen bis jetzt im Einsatz war, hat einen "strengen Verweis" von Bischof Stephan Ackermann kassiert, darf ein Jahr sein Amt nicht öffentlich ausüben und muss eine Geldbuße in Höhe von 3000 Euro zahlen. 

Nach kirchenrechtlichen Bestimmungen konnte kein Straftatbestand nachgewiesen werden. Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen ist demnach nur dann gegeben, wenn die damals maßgebliche Altersgrenze der Opfer von 16 Jahren zum Zeitpunkt der Tat unterschritten ist. Und das Opfer war damals eben 16 Jahre alt und nicht jünger. Auch eine strafrechtliche Verfolgung muss der Pfarrer im Ruhestand nicht fürchten: "Ein zwischenzeitlich durchgeführtes Ermittlungsverfahren der staatlichen Strafverfolgungsbehörde wurde zudem wegen Verfolgungsverjährung eingestellt", teilt das Bistum mit.

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