Montag, 10. Februar 2014

Bistum Trier: Perversion auf katholisch - "Letter of good standig" als Ersatz für erweitertes Führungszeugnis


4. Voraussetzung für einen Einsatz als Ferienvertreter ist das „Letter of good standing“, zu Deutsch „Unbedenklichkeitserklärung“, den Bischof Stephan in Abstimmung mit den anderen deutschen Bischöfen seit dem Jahr 2013 von allen auswärtigen Priestern vor einem Einsatz in der Seelsorge verlangen muss. In diesem „Letter of good standing“, der im Prinzip das Erweiterte Führungszeugnis für in Deutschland lebende Seelsorger ersetzt, bestätigt der eine Bischof dem anderen vor allem, dass der fragliche Priester mit keinen kanonischen oder zivilrechtlichen Strafen belegt ist, dass er sich bislang nicht eines Missbrauchs gegen Kinder und Jugendliche schuldig gemacht hat usw. Das „Letter of good standing“ ist jährlich erneut vorzulegen.

Quelle: Bistum Trier 

Quelle: Bistum Trier





"Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen, entsprechend den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (EFZ) sollte als "ein Element des Gesamtkonzepts" der Prävention dienen" (Bistum Trier)


Führungszeugnis? Statement von Ulrich Wierz

In vielen caritativen Einrichtungen (ebenso wie in vielen sozialen und pädagogischen Berufen und Bereichen) gehört es zum Standard, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, ihrem Dienstgeber ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen.

Schon von da her ist es konsequent, wenn das Bistum Trier, die angeschlossenen Träger und Einrichtungen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kinder- und jugendnahen Berufsfeldern ein erweitertes Führungszeugnis verlangen. (Ganz abgesehen von der Gesetzeslage…) Es geht dabei nicht darum, dass der Dienstgeber (das Bistum oder die jeweilige Einrichtung) einen Generalverdacht gegen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hegen würde oder öffentlich machen wollte; eher will er einem solchen Generalverdacht entgegenwirken und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor pauschalen Verdächtigungen schützen.

Die Aufgabe des Kirchlichen Notars in der Fachstelle für Kinder- und Jugendschutz ist es, die erweiterten Führungszeugnisse zu sichten und gegebenenfalls die jeweiligen Verantwortlichen zu unterrichten. Dadurch wird die erforderliche Neutralität im Umgang mit den eingereichten erweiterten Führungszeugnissen gewährleistet; das Führungszeugnis wird nicht in die Personalakte aufgenommen, wenn es keine die Präventionsproblematik betreffenden Angaben enthält. Die Personalabteilung erhält dann auch keinen Einblick in das erweiterte Führungszeugnis.

Gleichzeitig hat der Kirchliche Notar auch dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen und angefragten erweiterten Führungszeugnisse tatsächlich vorgelegt sind.

Quelle: Bistum Trier