Sonntag, 16. Februar 2014

Bistum Trier erteilt "Flugblatt"-Priester" Verweis nach sexuellen Übergriffe

Hermann Schell von der Opferinitiative Schafsbrief kritisiert: "Dieser Bischof und die Mehrzahl seiner Kollegen hat nicht begriffen, dass es für einen katholischen Priester keinen weiteren Einsatz in der Seelsorge geben kann, wenn er sich des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht hat." Dabei dürften kirchen- oder zivilrechtliche Verjährungsfristen keine Rolle spielen. "Und schon gar nicht das Alter der Opfer", sagt Schell. Von sexueller Übergriffigkeit oder Grenzverletzung zu sprechen, verharmlose Tatbestände.

Thomas Schnitzler, Sprecher der Opferinitiative Missbit meint, dieser Fall zeige deutlich, wie unangemessen die kirchlichen Verfahren seien. Sowohl Opfer als auch Täter sowie "sekundäre Opfer", wie Gläubige und Pfarrhelfer, würden unmenschlich behandelt. Damit spielt er darauf an, dass Tobias D. und der nun bestrafte Priester die Vorgehensweise des Bistums Trier angeprangert hatten. Der Geistliche hatte vor Weihnachten durch eine Flugblattaktion, in der er die Aufarbeitung der Verantwortlichen des Bistums Trier scharf kritisierte, für Aufsehen gesorgt. Zudem hatte er vor rund zwei Wochen gegenüber unserer Zeitung einen der vier Fälle eingeräumt und erklärt, dass er bis zur Klärung keine Messen mehr halten wolle. Damit war er der Bistumsspitze einen Schritt voraus (der TV berichtete). Für eine Stellungnahme war der Priester am Sonntag leider nicht erreichbar.