Montag, 21. Oktober 2013

Bistum Hildesheim: Grundsätze ordnungswidriger Buchführung

Entgegen der Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bilanziert das Bistum Hildesheim systematisch keine Grundstücke und Gebäude – und lässt sich das auch noch von Wirtschaftsprüfern bestätigen.

Von dem kleinen Fauxpas mit dem hundertfachen Missbrauchstäter Andreas L. aus Salzgitter abgesehen, muss man dem Bistum Hildesheim eine exzellente Öffentlichkeitsarbeit bescheinigen. Unredlich, aber erfolgreich: So gelang es Hildesheim, sich als Musterbistum in Sachen Missbrauch zu etablieren, obwohl auch nach der Verabschiedung der Missbrauchsleitlinien 2002 bis zum Missbrauchsskandal 2010 fast ununterbrochen Missbrauchstäter mit Wissen der Bistumsleitung mit Kindern eingesetzt waren. 2010 täuschten Bischof Norbert Trelle und sein Missbrauchsbeauftragter, der jetzige Weihbischof Heinz-Günter Bongartz, ihre Mitarbeiter und die Öffentlichkeit, indem sie so behaupteten, die Ausführungsbestimmungen zum Missbrauch seien schon vor dem Missbrauchsskandal in Kraft gesetzt worden und nicht erst danach.

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