Montag, 6. Mai 2013

Bischof Dr. Ackermann entlässt Priester wegen erwiesenen sexuellen Missbrauchs aus dem Klerikerstand Trier


– Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann hat nach Abschluss eines kirchenrechtlichen Verfahrens einen Priester aufgrund erwiesenen sexuellen Missbrauchs mit Datum 2. Mai 2013 aus dem Klerikerstand entlassen. Dies hat zur Folge, dass der Bestrafte alle Rechte als Priester verliert. Einem weiteren Trierer Bistumspriester wurde von Bischof Dr. Ackermann wegen erwiesener Missbrauchsvorwürfe die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes auf Dauer untersagt. Beiden jetzt Bestraften war bereits 2011 mit Beginn des kirchenrechtlichen Verfahrens gegen sie die Ausübung des priesterlichen Dienstes bis auf weiteres untersagt worden. Beide befinden sich im Ruhestand.

In einem Schreiben hat Bischof Dr. Ackermann die Menschen, die Opfer der sexuellen Gewalt geworden sind, informiert. Er hat dabei Folgendes zum Ausdruck gebracht: „Ich bedaure zutiefst, was Sie an Leid erfahren mussten. Als Bischof von Trier bitte ich Sie um Entschuldigung für das, was ein Priester unseres Bistums getan hat, wohl wissend, dass damit nicht ungeschehen gemacht werden kann, was Ihnen widerfahren ist.“

Ein weiterer Bistumspriester hat vor Abschluss eines kirchenrechtlichen Verfahrens gegen ihn wegen Missbrauchs seine Schuld eingestanden und von sich aus um Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten. Darüber wird der Papst befinden. Bischof Dr. Ackermann hatte den Beschuldigten bereits vom priesterlichen Dienst suspendiert.

Die früheren Gemeinden der drei Priester wurden am Wochenende durch ein Schreiben des Bischöflichen Generalvikars Dr. Georg Bätzing über den Ausgang des jeweiligen Verfahrens unterrichtet. Dr. Bätzing drückte darin seine Hoffnung aus, dass die entstandenen Verletzungen in den Gemeinden durch Gespräche, gegenseitige Zuwendung und das Gebet geheilt werden mögen. Er dankte all denen, die in der zurückliegenden Zeit schon zu einem solchen Weg der Heilung beigetragen haben.

Nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches waren die Taten verjährt; die Staatsanwaltschaft hatte ihre Untersuchungen eingestellt. Im Bistum Trier sind damit seit 2010 vier kirchenrechtliche Verfahren wegen sexueller Gewalt zum Ende gekommen. Im Juli 2012 endete ein Verfahren ebenfalls mit der Entlassung des Beschuldigten aus dem Klerikerstand. Insgesamt hat das Bistum Trier 22 Fälle von Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch Priester bearbeitet.