Dienstag, 9. April 2013

Trier: Beschuldigter Ex-Kaplan droht mußmatlichem Opfer mit Unterlassungsklage

Der ehemalige Geistliche wehrt sich gegen „Behauptungen, (…) im Rahmen seiner kirchlichen Tätigkeit Kindesmissbrauch begangen zu haben“, heißt es in dem Anwaltsschreiben. 

„Das ist an opferbeschämender Dreistigkeit nicht zu überbieten“, sagt S. Das Brisante: Laut Pressesprecher André Uzulis haben sich beim Bistum Trier bislang 17 Personen gemeldet, die behaupten, von dem ehemaligen Geistlichen sexuell missbraucht worden zu sein. Es gab auch mehrere Strafanzeigen gegen den Mann; doch die Taten waren bereits verjährt. Von den 17 mutmaßlichen Opfern sind elf vom Bistum entschädigt worden. Offiziell sagt Sprecher Uzulis zu dem Anwaltsscheiben: „Da sich die Unterlassungsanforderung nicht an das Bistum, sondern an das Opfer richtet, können wir dazu nur sagen, dass der ehemalige Priester jederzeit das Recht hat, die aus seiner Sicht notwendigen Schritte zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte zu ergreifen.“ Die zuständigen Gerichte müssten entscheiden. 

Der ehemalige Bistumssprecher Stephan Kronenburg hatte im Februar 2010 mitgeteilt, der Beschuldigte habe einen Missbrauch während seiner Kaplanszeit gestanden – das sei aktenkundig.