Sonntag, 7. April 2013

Katholischer Priester auf der Anklagebank - Beispiel für die irreführenden Angaben eines Bistums

Am Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen muss sich am Montag ein katholischer Geistlicher verantworten, weil er Kinderpornos besessen haben soll. In seiner Wohnung in Zörbig hatte es im November 2011 eine Razzia gegeben. Die Fahnder entdeckten auf dem Rechner des Mannes rund 4.000 kinderpornografische Bild-Dateien. Bei einem Schuldspruch drohen dem 40-Jährigen bis zu zwei Jahre Haft.

den vollständigen Artikel auf "mdr.de" lesen



Weiter heißt es in dem Artikel: "Dem Bistum sind nach eigenen Angaben zwölf Fälle aus mehr als 60 Jahren bekannt, in denen Kirchenmitarbeitern sexuelle Gewalt oder der Besitz von Kinderpornografie nachgewiesen wurde. Acht Männer seien Priester gewesen..." .

Die typische Irreführung: Fragt man z.B. den Präventionsbeauftragten im Bistum Trier, Andreas Zimmer, so kann dieser selbst nicht angeben, wie die Begrifflichkeit "Fälle" definiert ist. 

So heißt es im o.a. Artikel "12 Fälle seien aus mehr als 60 Jahren bekannt (...). Acht Männer seien Priester."
Tätsächlich ist jedoch davon auszugehen, dass es sich laut Bistumsangaben nicht um 12 Fälle, sondern um 12 Täter handelt. Davon acht Priester.  Es handelt sich also demzufolge tatsächlich um zig- wenn nicht sogar hunderte "Fälle" sexuellen Missbrauchs bzw. sexueller Gewalt.