Sonntag, 20. Januar 2013

Bischöfe schicken Pfeiffer weitere Abmahnung

Bischöfe erwägen gerichtliche Schritte

Die neue Abmahnung sei aus rechtlichen Gründen erforderlich, sagte Kopp. Zudem hätten die Anwälte den Bischöfen empfohlen, gerichtliche Schritte einzuleiten, falls die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht abgegeben werden sollte. Die Frist dafür laufe am Montagabend ab. In der von den Bischöfen verlangten Erklärung soll sich der Kriminologe unter anderem dazu verpflichten, nicht weiter den Eindruck zu erwecken, es gebe keine neueren Vertragsentwürfe als den auf der KFN-Homepage veröffentlichten vom Mai 2012.


Pfeiffer setzt sich zur Wehr

Laut "Spiegel" weigert sich Pfeiffer, die Erklärung zu unterschreiben. Er habe bei den in Betracht kommenden Landgerichten Schutzschriften für den Fall hinterlegt, dass die Kirche ihm die Äußerung gerichtlich verbieten lassen wollte. Außerdem soll er sich in einem Brief an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, gewandt und um Rücknahme der sogenannten Unterlassungsverpflichtungserklärung, wie sie im schönsten Juristendeutsch heißt, gebeten haben.


Streit entzündet sich an Missbrauchs-Studie

Pfeiffers Institut hatte von der Deutschen Bischofskonferenz vor knapp zwei Jahren den Auftrag erhalten, die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche wissenschaftlich aufzuarbeiten. Anfang Januar wurde der Vertrag von Seite der Kirche fristlos gekündigt. Als Grund nannte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, "mangelndes Vertrauen" in den hannoverschen Experten. Pfeiffer erhob daraufhin Zensurvorwürfe: Die Kirche hätte entgegen erster Absprachen Einfluss auf die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse nehmen und auch bei der Einstellung der Mitarbeiter mitreden wollen. Daraufhin erhielt Pfeiffer ein erstes Unterlassungsbegehren, das er jedoch ablehnte.