Samstag, 10. November 2012

Klassisches Beispiel für die Versetzungspraxis von "einschlägig vorbestraften" Priestern: Die Vorgesetzten werden nicht informiert. Der Täter landet - mal wieder - in der Seelsorge und wird erneut auffällig

Als die katholische Kirche über Missbrauchsskandale debattierte, wurde auch der Fall D. aufgedeckt. Die jetzt abgeurteilten Übergriffe waren nicht die einzigen, die sich der Priester hatte zuschulden kommen lassen. Er war sozusagen zur "Bewährung" nach einschlägigen Strafen im Bistum Fulda ins Erfurter Bistum versetzt worden.

Im Oktober 1997 war ihm auf dem Gebiet des Bistums Fulda ein Strafbefehl zugestellt worden. Darin wurde er des sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern in zwei Fällen für schuldig befunden, verwarnt und zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 115 DM (insgesamt 13.800 DM) verurteilt. Außerdem wurde er unter eine Bewährungszeit von zwei Jahren gestellt.

Noch im gleichen Jahr wurde er von Fulda ins Bistum Erfurt beordert. Er verbrachte seine Bewährungszeit in Thüringen. Nach deren Ablauf wurde er dann ausgerechnet im Gefängnis in Weimar, das auch als Jugendgefängnis diente, aber auch in katholischen Gemeinden als Seelsorger eingesetzt. Sein letzter unmittelbarer Dienstvorgesetzter, der Pfarrer von Weimar, der für ihn ab 2003 zuständig war, wurde über die einschlägigen Vorstrafen nicht informiert.