Sonntag, 6. Mai 2012


Zur Erinnerung


Priester aus Saarland wegen Missbrauchs verdächtigt


16.03.2012, 14:09 Uhr | dapd 
Saarländischer Priester wird wegen Missbrauchs verdächtigt. 

"Ein saarländischer Priester im Ruhestand wird des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen beschuldigt. Dabei gehe es um Vorwürfe, die sich auf die 1970er-Jahre beziehen, wie das Bistum Trier am Freitag mitteilte.
Bischof Stephan Ackermann habe dem Priester bis zum Abschluss der kirchlichen Voruntersuchungen untersagt, öffentliche Gottesdienste in jeglicher Art zu feiern. Zudem wurde dem Priester untersagt, in der Kinder- und Jugendarbeit tätig zu sein. Den Angaben zufolge hat das Bistum die Staatsanwaltschaft informiert. Informationen zu den Details des Priesters und seiner Wirkungsstätte wollte das Bistum auf Anfrage nicht nennen."
Quelle

Jetzt fragt man sich doch tatsächlich, warum Euer Exzellenz so konsequent auf diesen Priester (nennen wir ihn, um Verwechslungen auszuschließen einfach mal Priester A.) zu reagieren scheint? 



Stand da nicht schon vorher etwas in seiner Priesterakte?

Wie inzwischen bekannt ist, wäre dies allerdings nicht von großer Bedeutung - für das Bistum. Selbst nach Verurteilungen werden wegen sexuellen Missbrauchs überführte Priester schließlich weiterhin eingesetzt. Und wenn sie aufgrund ihrer Vergehen entpflichtet wurden, hat dies nachweislich ebenfalls reichlich wenig zu bedeuten: Nach Monaten bzw. wenigen Jahren tauchen diese ja doch wieder aktiv auf. Manche werden dann - nachdem sie erneut missbraucht haben - erneut entpflichtet. Und - schwupps - wenige Monate später, wieder aktiv.

Also erscheint das Verhalten von Bischof Ackermann im Fall des Priesters A. doch auffallend merkwürdig. Resolutes Handeln, Konsequenz, ja, sogar das Verbot von Feiern öffentlicher Gottesdienste "jeglicher Art" sind wir ja erfahrungsgemäß nicht gewohnt von dem "Missbrauchsbeauftragten" der DBK, Dr. Stephan Ackermann.
Ein Gegenbeweis für das widersprüchliche Handeln seiner Exzellenz liegt - wie so oft - zufällig vor: Ein anderer Priester aus dem Saarland nämlich (nennen wir den jetzt der alphabetischen Logik nach einfach mal Pfarrer B.,  dessen Pfarrei gar nicht so weit weg ist, von dem Ort, an dem Priester A. tätig war)  wurde in etwa zeitgleich mit dem Vorwurf sexuellen Missbrauchs konfrontiert. Und was geschah? Gar nix! Allerdings heißt es seitens des Generalvikariats: "Pfarrer B. hat von sich aus ab Januar darauf verzichtet, öffentlich zu zelebrieren." Wie bitte?  Freiwillig? Oder doch auf Drängen des Bistums? Wenn freiwillig, warum? Priester B. hat nämlich angeblich nichts zu verbergen. Das behauptet zumindest sein Anwalt - und der muss es wissen.  Der Fachbereich dieses Anwaltes spielt jetzt mal keine Rolle.  Besser ist das.  Also weiter: Und wenn doch auf Drängen des Bistums? Wieso bei Pfarrer B. ja und bei nachfolgenden Pfarrer C. nicht?  Bestehen da etwas doch Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit? Man kann es also Drehen und Wenden wie man möchte. Es passt einfach nicht. Weder das Eine, noch das Andere.
Also, wo ist der Haken an der Sache im Fall des Priesters A.? Warum das stringente Handeln in seinem Fall? Weil er Kuratoriumsmitglied im Forum Deutscher Katholiken ist? Weil dort u.a.  auch Johanna Gräfin von Westphalen,  Professor Dr. Dr. Ockenfels OP und zufällig auch Seine Exzellenz, Bischof Gerhard Ludwig Müller aus Regensburg Kuratoriumsmitglieder sind? Weil Priester A.  zum Ehrendomherr ernannt wurde?  Weil er Mitglied und Gründer diverser Studentenverbindungen ist? Oder weil unser damaliger Ministerpräsident Dr. Franz Josef Röder Priester A. mit dem  Bundesverdienstverkreuz am Bande auszeichnete? Ein weiterer Aspekt könnte natürlich sein: Als Kaplan erlebte Priester A. zwei  Konzilsperioden des Zweiten Vaticanum in Rom und lernte dort den jungen Professor Joseph Ratzinger als Konzils-Peritus kennen. Seither verbindet ihn eine enge Freundschaft mit dem heutigen Papst, den er im März 2011 anlässlich seines Weihetages sprechen und den päpstlichen Segen empfangen konnte. 
Und jetzt vergleiche mal einfach noch einmal den Zeitpunkt, an dem beiden Priestern die Taten unterstellt werden.  Wer war denn da noch vor Ort? Hoppala?! Liebes Bistum! Mai 1985?! Na, dann überlegen wir doch einmal kollektiv, wer sich zu diesem Zeitpunkt wo befand? Und zwar am Ersten sowie am Letzten dieses Monats.  Vielleicht sollte man das ganze auch nach Weihegrad filtern...


Ein weiteres Beispiel:  Moment, wir nennen ihn jetzt konsequenterweise mal Pfarrer C.  Ebenfalls in derselben Region tätig (!) gewesen. Dieser zelebriert in diesem Monat 4 Messen. Zufällig lautet der Ort, an dem er heute seiner Tätigkeit nachgeht genauso wie sein Name. Vorwurf Pfarrer C. gegenüber: "Die übliche normale soziale Distanz sei in einer sehr unangenehmen Weise unterschritten worden." Höflich formuliert von Rütten. Während Kind A weiteres abgewehrt hat, gibt es da aber auch noch Kind B. Und Kind B habe sich aber leider nicht gegen die "körperlichen Distanzunterschreitungen" wehren können. Da geschah etwas, was nicht sehr angenehm war. Auch das ist Rütten bekannt. Laut Rütten liegt im Falle von Kind A keine strafbare Handlung vor.  Nach Kirchenrecht vielleicht nicht. Allerdings lautet § 174 Abs. c StGB: "Allein der Versuch ist strafbar". Aber wie will man das heute beweisen?  Kind A von damals hat sich glücklicherweise wehren können. Kind B nicht. 


Da hätten wir aber noch den Fall D. Medial weit verbreitet und scheinbar doch ein wenig in Vergessenheit geraten. Aber keine Angst, liebes Bistum. Wir werden seine Brisanz noch einmal in Erinnerung rufen. In diesem Fall liest sich das letzte Schreiben des Bistums an das Opfer nämlich extrem ungünstig - für das Bistum.  Es scheint dort tatsächlich ein paar grundsätzliche Probleme zu geben. Aber dazu  im Laufe der nächsten Stunden mehr.
Wir bleiben also gespannt - und werden selbstverständlich unseren Teil zu der Aufklärung beitragen. Dafür dürften Schafsbrief.de und MIssBiT ja inzwischen bekannt sein.
Und immer dran denken: "Den Menschen Hoffnung auf Zukunft geben", "Selig, wer deine Weisungen kennt, und danach handelt", "Was ich dir auftrage, sollst du verkünden".
Nicht ohne Grund!

In diesem Sinne.