Samstag, 5. Mai 2012


Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche


Bistum Trier 

Für das Bistum Trier wurden 2010 gegen 20 Priester Vorwürfe sexuellen Missbrauchs erhoben. Sechs weitere Fälle waren dem Bistum bereits vorher bekannt und geahndet worden. Die neuen Fälle waren bekannt geworden, weil sich 35 Opfer an den Trierer Bischof Stephan Ackermann gewandt hatten.[58] Bis Januar 2011 hatte sich die Zahl der Beschuldigten auf 34 Priester und einen Laienmitarbeiter erhöht. Bei der Staatsanwaltschaft waren neun Anzeigen eingegangen, von denen noch eine gegen einen Obermessdiener aus der Eifel verfolgt wurde.[155] Die Zahl der Opfer lag im Februar 2011 bei 40 Opfern seit 1950.[156]

Im Fall des Priesters, Theologen und ehemaligen Direktors des Katholischen Bibelwerks Stuttgart (1979 - 1989), Prof.Dr. Paul-Gerhard Müller, hat der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz der Kongregation für die Glaubenslehre in Rom die Aufhebung der Verjährung empfohlen.[157][158]

Die Staatsanwaltschaft Koblenz stellte 2010 darüber hinaus ein Verfahren gegen einen katholischen Priester und ehemaligen Religionslehrer wegen Verjährung ein. Er hatte im Zeitraum von 1985 bis 1987 drei Schüler missbraucht.[38]

Die Rhein-Zeitung berichtete von einem Fall von 1994 im Internat der Salesianer Don Boscos in Bendorf, bei dem der Internatsleiter den betroffenen Erzieher sofort freigestellt und die Kriminalpolizei eingeschaltet hatte.[159] Zudem wurde auch von einem 1968 wegen "Verführung Minderjähriger" zu vier Jahren verurteilten Salesianer berichtet. Ein anderer Erzieher war zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.[41]

In Homburg (Saar) soll ein Pater einen Jungen an einem Gymnasium missbraucht haben.[80]

Weitere Vorwürfe richteten sich gegen das Internat Biesdorf der Missionare von der Heiligen Familie.[80]

Die Aufklärungsarbeit des Bistums wird teilweise sehr unterschiedlich bewertet. So soll ein abermaliges Treffen von Bischof Stephan Ackermann mit der Hälfte der 44 im Bistum bekannten Missbrauchsopfer im April 2011 in "ruhiger und offener Atmosphäre" stattgefunden haben. Zeitgleich demonstrierten andere Missbrauchsopfer gegen die ihrer Meinung nach unzureichende Aufklärungsarbeit des Bistums.[160]


Im Mai 2011 wurde durch den Benediktinerorden bekannt, dass ein Bruder der Benediktinerabtei St. Matthias in Trier zugab, sich in den 1970er und 1980er Jahren an Jugendlichen vergangen zu haben.[161][162]

Das Landgericht Trier verurteilte im Mai 2011 einen 26-jährigen Obermessdiener aus der Verbandsgemeinde Gerolstein zu drei Jahren Gefängnis. Er wurde des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, des sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen und des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in elf Fällen schuldig gesprochen. Er hatte unter anderm jüngere Messdiener in der Sakristei der Kirche missbraucht und diese dafür bezahlt. Der Obermessdiener war selbst zuvor von einem Vikar der Kirche missbraucht worden und gab als Grund für seine Übergriffe Schwierigkeiten mit seiner homosexuellen Orientierung an. Der Vikar, zuletzt in der Gemeinde Dierdorf im Dekanat Rhein-Wied (Landkreis Neuwied) tätig, wurde im März vom Bistum Trier beurlaubt. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde bereits wegen Verjährung eingestellt.[163]

Bis Ende Juni 2011 wurden beim Bistum Trier 26 Anträge wegen sexuellen Missbrauchs durch Angehörige des Bistums gestellt. In elf Fällen war die Entschädigung bereits gezahlt worden.[94]

Im März 2012 berichtete Der Spiegel, dass Ackermann in seinem Bistum mindestens sieben pädophile und zum Teil vorbestrafte Priester als Seelsorger beschäftige, was von Kirchenmitarbeitern und Opfern als unhaltbar kritisiert wurde.[164] Das Bistum Trier widersprach dieser Darstellung und gab an, dass das Handeln von Bischof Ackermann in voller Übereinstimmung mit den Leitlinien erfolge. Diese sehen vor, dass ein verurteilter Täter, wenn er im kirchlichen Dienst verbleibt, nicht mehr in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden kann. Stattdessen wird ein forensisches Gutachten eingeholt, das klärt, inwieweit ein verurteilter Täter gefahrlos in einem eingeschränkten Dienst unter Auflagen in anderen Bereichen tätig bleiben kann. Etwaige Dienstvorgesetzte werden über die jeweilige Person und die gegen sie erlassenen Auflagen vollumfänglich informiert. In einem Fall, über den der Trierer Volksfreund ausführlicher berichtete, sei dies auch so geschehen. Dabei ging es um einen Priester, der Mitte der 1990er Jahre wegen sexuellen Missbrauchs von 15 Mädchen vom Landgericht Trier zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Er wurde nach dem Urteil in der Krankenhaus- und Seniorenseelsorge sowie seit 2010 aushilfsweise auch in der Pfarrseelsorge eingesetzt.[165] Das Bistum Trier gab an, die Lösung eines eingeschränkten Dienstes auch unter präventiven Gesichtspunkten einer Totalentlassung insgesamt vorzuziehen.[166] Bischof Ackermann bekräftigte diese Postition in einem Interview, in dem er die Kirche insgesamt auch noch einmal mit der Frage konfrontiert sah, wie jemand, der Täter geworden ist, weiterhin glaubwürdig Priester sein könne.[167] Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes Rörig, äußerte, ein Täter dürfe unter keinen Umständen wieder Zugang zu Kindern oder Jugendlichen bekommen, auch nicht über den Umweg der Seelsorge.[168]

Am 29. März 2012 bestätigte das Bistum, dass ein bereits 1995 wegen sexueller Übergriffe gegen Mädchen vorbestrafter Priester zweieinhalb Wochen zuvor einen Gottesdienst gehalten hatte, in dem sich auch die diesjährigen Kommunionskinder vorstellten.[169] Stephan Kronenburg, Sprecher des Bistums Trier, erklärte in einer Stellungnahme, dass man gemäß den Leitlinien verfahre, die, in Absprache mit Sachverständigen und Opferschutzverbänden, ein Verbleiben auffällig gewordener Priester im Sinne eines kontrollierten Dienstes mit Auflagen ermöglichen. Gefahren für Kinder und Jugendliche sollen dabei definitiv ausgeschlossen werden. Im konkret vorliegenden Fall sah Kronenburg keine Gefährdung der Kinder, da alle Handlungen in der Öffentlichkeit stattfanden. Er hatte allerdings auch Verständnis für besorgte Eltern und verwies darauf, dass Fälle wie dieser und die vorgebrachte Kritik in die im nächsten Jahr anstehende Evaluierung der Leitlinien einfließen würden. Man stehe weiter vor der Frage: "Kann jemand, der Missbrauchstäter war wirklich noch glaubwürdig als Priester arbeiten?"[170][171]