Sonntag, 20. Mai 2012

K13 - begrüßt bisherigen Umgang der katholischen Amtskirche mit pädophilen Priester




"Die K13online begrüßte den bisherigen Umgang der Kath. Amtskirche mit pädophilen Priestern etc., diese nicht allein wegen ihrer pädosexuellen Identität von allen Aufgaben auszuschließen oder sogar zu entlassen. Eine solche unchristliche und inhumane Handhabung würde einem Berufsverbot gleichkommen. Auch Pädophile müssen in der Kath. Kirche als Priester oder als Angehörige dieser Glaubensgemeinschaft einen Platz haben. Dabei sollten alle Angehörigen der Kath. Kirche zwischen tatsächlicher sexueller Gewalt und Einvernehmlichkeit differenzieren. Die innerkirchliche Diskussion scheint noch nicht abgeschlossen zu sein. Wir hoffen auf eine christliche Lösung dieser Problematik... " (Quelle)


Die Krumme 13 (abgekürzt K13): eine Gruppe Pädophiler und einiger ihrer Unterstützer in Deutschland.

Nach zunehmenden Protesten gegen sie löste sich die Gruppe 2003 auf. 2001 versuchte die K13 vergeblich, sich in Trier als gemeinnütziger Verein für Gefangenenhilfe eintragen zu lassen.

Mitglieder und Unterstützer der K13 vertraten die Ansicht, dass Erwachsene einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Kindern und Jugendlichen herstellen könnten und diese daher erlaubt sein sollten. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland jedoch als sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt. Einvernehmliche Sexualkontakte mit Jugendlichen unter 16 Jahren sind außerhalb von Abhängigkeitsverhältnissen grundsätzlich erlaubt, aber nach § 182 StGB dann als sexueller Missbrauch von Jugendlichen strafbar, wenn eine im Einzelfall festzustellende „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung“ von einem mindestens 21 Jahre alten Täter ausgenutzt wird; sexuelle Handlungen an Jugendlichen gegen Entgelt oder unter Ausnutzung einer Notlage sind grundsätzlich strafbar.

Die Gruppe forderte die Streichung oder mindestens Lockerung beider Paragrafen und zudem die Aufhebung des Paragrafen im Sexualstrafrecht, der die Verbreitung von Kinderpornografie unter Strafe stellt (§ 184 StGB). Ihre Mitglieder strebten die Entkriminalisierung dieser Tatbestände an, da diese aus ihrer Sicht sowohl ihre sexuelle Selbstbestimmung als auch diejenige der Kinder einschränken würden. Sie behaupteten, damit einen Beitrag zur Minderung von Gewalt gegen Kinder zu leisten, die durch Unterdrückung pädosexueller Neigungen gefördert werde. (weitere Hintergründe zu "K13")

"Bis zum nächsten Newsletter wünschen wir allen pädophil-liebenden und toleranten Menschen eine angenehme und erfolgreiche Zeit." (Quelle)