Samstag, 14. April 2012

Bischof Stefan Ackermann beharrt auf Verjährung – aber vertraulich




Bischof Stefan Ackermann ist Missbrauchsbeauftragter der Katholischen Kirche. Als solcher hat er einen großen Themenkomplex zu beackern. Da wurden Kinder und Ministranten anal vergewaltigt. Ein ehemaliger Ministrant berichtet, dass er dem Pfarrer in der Sakristei noch vor der Messe sein Hinterteil zur Bedienung bereit halten musste. 

Unter seinem Messdienergewand durfte er keine Hosen tragen. Andere Kinder und Jugendliche wurden gezwungen, Priester oder sonstige kirchliche Mitarbeiter oral zu befriedigen. Wieder andere wurden von ihnen unter der Bettdecke befummelt und teils mastubiert. In die Liste der Abscheulichkeiten lässt keine Perversionen im Umgang katholischer Mitarbeiter mit solchen Kindern und Jugendlichen aus, die sie eigentlich beschützen sollten. Die Zeitspanne reicht wenigstens vom Kriegsende bis in die heutigen Tage hinein. Die Zeit davor wurde nicht aufgearbeitet, weil es kaum Überlebende mehr gibt. Die meisten Verbrechen sind juristisch verjährt.

Am 20. Februar des Jahres bekam Ackermann Post von Rechtsanwalt Christian Sailer. Er ist als mutiger Kämpfer für die Rechte der Vergewaltigten und sonst Geschundener durch Priester der Katholischen Kirche bekannt.

Sailer: “In der Öffentlichkeit besteht der Eindruck, der auch von kirchlicher Seite immer wieder bestärkt wird, dass Verjährungsfristen unüberwindliche Hindernisse darstellen, die nur der Gesetzgeber beseitigen könnte, und auch dies nur für die Zukunft. In diesem Sinne forderten auch Sie vor kurzem eine Verlängerung oder Aufhebung der Verjährungsfristen im Zivilrecht.

In Wirklichkeit handelt es sich hierbei um einen großen Irrtum und vielleicht auch eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit, denn Verjährungsfristen greifen nur, wenn und solange sich die Kirche darauf beruft. Würde sie dies nicht tun, könnten einschränkungslos alle Missbrauchsfälle, gleich wie lange sie zurückliegen, in Zivilprozessen aufgearbeitet werden und den Opfern durch angemessene Entschädigung ihr schweres Schicksal wenigstens teilweise erleichtert werden.”

Einige Tricksereien sind doch bekannt geworden. Ackermann: „Wenn man die Opfer auf den Gerichtsweg verweise, seien sie doch voll beweispflichtig und es bestehe die große Gefahr, ‘dass sie mit ihren Ansprüchen vor Gericht scheitern’. Sailer: ‘Welch scheinheilige Fürsorge! Die meisten Opfer scheitern nicht, weil es keine Beweise gibt, sondern weil die Kirche den Opfern sagt, ‚ihr kommt zu spät, eure Ansprüche sind längst verjährt’. Und dies müsste sie nicht sagen, denn die Einrede der Verjährung steht in ihrem freien Ermessen!’“